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Antrag / Anfrage / Rede

Fragen zum Planwerk Gutachten "Bedarfsermittlung Grund- und Mittelschulen 2025"

Stefan Meiser

Stefan Meiser - Foto: ÖDP

Sehr geehrter Herr Schramm,
ich freue mich auf Ihren Vortrag am 13. Mai 2014 in der Mittelschule Landsberg zum Thema „Bedarfsermittlung im Bereich der Grund- und Mittelschulen Landsberg a. Lech im demographischen Kontext“. Es ist sicherlich etwas ungewöhnlich, dass ein solcher Vortrag erst 3 Jahre nach der ursprünglichen Datenerhebung stattfindet - eigentlich hätte man sich eine solche Informationsveranstaltung bereits schon vor 2 Jahren gewünscht, als der Zusammenlegungsbeschluss der beiden Mittelschulstandorte erstmalig diskutiert wurde.
Ich unterstelle einmal, dass Sie, zumindest grob, über die jüngste Mittelschulentwicklung in Landsberg informiert sind und damit auch darüber, dass hinsichtlich der geplanten, räumlichen Zusammenlegung der beiden Mittelschulstandorte eine kontroverse Diskussion entstanden ist, die ihren bisherigen Höhepunkt mit dem Bekanntwerden von horrenden Gesamtkosten im Falle einer Zentrallösung am Standort der bisherigen Fritz-Beck-Mittelschule erfuhr. Pädagogische Aspekte, die in Ihrem Gutachten von 2011 aus nachvollziehbaren Gründen nicht beleuchtet wurden (das Büro PLANWERK war von der Stadt Landsberg lediglich beauftragt worden, eine Bevölkerungsprognose für den Zeitraum 2010 bis 2025 zu erstellen, um damit Grundlagen für die Schulentwicklungsplanung zu legen), werden inzwischen ebenfalls diskutiert.
Nichts desto trotz, die reichlich spät eingeläutete Grundsatzdiskussion findet zwar erst jetzt statt, aber sie findet statt.
Was das von Ihnen erstellte Gutachten betrifft, hat dies sogar einen Vorteil, wir sind schon 3 Jahre weiter und verfügen über Erkenntnisse, die es im Jahr 2011 zum Teil noch nicht gegeben hatte.
Bitte gestatten Sie, dass ich kurz 3 Punkte Ihres Gutachtens beleuchte. Es wäre hilfreich, wenn Sie während Ihres Vortrages erläuternde Hinweise zu diesen Punkten geben könnten.
1) In der öffentlichen Diskussion in Landsberg wird Ihr 46-seitiges Gutachten auf einen einzigen Satz reduziert „Die Entwicklung der Zahl der Mittelschüler laut Prognose legt nahe, dass der Fortbestand von zwei Mittelschulen in Landsberg als fragwürdig bezeichnet werden muss.“
Blenden wir an dieser Stelle einmal aus, wie Sie überhaupt im Hinblick auf 550 Mittelschüler, die Sie bis zum Jahr 2025 Landsberg am Lech prognostizieren, zu dieser Aussage gelangen konnten (diesen Punkt werden Sie sicherlich ohnehin während Ihres Vortrages den Anwesenden nochmals erläutern).
Betrachten wir vielmehr die Bedingung, die Sie im Jahr 2011 mit Ihrer Aussage verbunden hatten. Diese lautete:
„Grundsätzlich muss im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Mittelschulstandorte die Frage der Versorgung des Umlandes im Landkreis diskutiert werden . Aktuell übernimmt die Stadt Landsberg am Lech Versorgungsfunktionen für Gemeinden des Landkreises Landsberg am Lech war“
und weiter heißt es:
„In wieweit die Stadt Landsberg am Lech Versorgungsfunktionen für die Gemeinden des Landkreises übernehmen soll, muss in der politischen Diskussion zwischen Stadt- und Landkreis geklärt werden. Sicherlich spricht die räumliche und verkehrliche Lage der Stadt im Landkreis eher dafür. In der Gesamtschau müssen jedoch die Kapazitäten und Auslastungen aller bestehenden Haupt- und Mittelschulstandorte in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Die Gutachter schlagen vor, ein Konzept für Haupt- und Mittelschulen – ähnlich dem vorliegenden für die Stadt – auf der Ebene des gesamten Landkreises zu erstellen, um somit Aussagen über die teilräumliche Versorgung im Landkreis einschließlich der Stadt Landsberg am Lech zu erhalten.“ Eine derartige Gesamtschau hat bislang nicht stattgefunden. Der Landkreis lässt wissen, dass er für die Landkreisschulen zuständig ist. Dass er eventuell eine moderierende Funktion wahrnehmen könnte, in dem von Ihnen beschriebenen Abstimmungsprozess, hat er für sich als Aufgabenstellung bislang noch nicht ausgemacht. Die Stadt Landsberg am Lech selbst hat bislang den zwingend zu berücksichtigenden Hinweis des PLANWERK Gutachtens einer eventuellen Mittelschul-Versorgungsfunktion im Landkreis unberücksichtigt gelassen.
Dass es sich dabei nicht um eine Phantomdiskussion handelt, können Sie dem folgenden Link entnehmen.

www.kreisbote.de/lokales/landsberg/schulverband-fuchstal-noch-mittelschueler-weiter-steigenden-kosten-3422944.html=


Im Kreisbotenartikel vom 19.03.2014, der sich mit dem Schülerrückgang an der Mittelschule Fuchstal/Rott beschäftigt, wird der Schulverbandsvorsitzende und Fuchstaler Bürgermeister Erwin Karg mit den Worten zitiert:“ Langfristig wird die Mittelschule (in Fuchstal) nicht zu halten sein. Vor dem Hintergrund der sinkenden Geburtenzahlen (im Bereich des Schulverbandes) werden die Mittelschüler irgendwann nach Landsberg oder nach Schongau pendeln müssen.“
Meine Frage an Sie: Welche Bedeutung messen Sie der sich abzeichnenden Entwicklung in Fuchstal bei, im Hinblick auf die Mittelschulentscheidung in Landsberg am Lech?
2) Auf Seite 13 Ihres Gutachtens stellen Sie dar, wie Sie die Prognose der Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Landsberg erstellt haben. Grundlage für Sie waren unter anderem die vorhanden Flächenverfügbarkeiten für potentielle Wohneinheiten.
Was Sie bei der Erstellung Ihres Gutachtens im Jahr 2011 noch nicht wissen konnten – die Stadt Landsberg am Lech beschäftigt sich intensiv mit der Wohnbebauung von innerstädtischen Umstrukturierungsflächen (Pöttinger Gelände), die in Ihrem damaligen Gutachten mit deutlich weniger Wohneinheiten in der Prognose berücksichtigt wurden. Während das Gutachten dort noch von 270 Wohnungen ausging ist jetzt die Rede von bis zu 800 Wohneinheiten. Bei einem Faktor von 2,2 Personen pro Wohnung könnten demnächst in dem genannten Bereich 1.000 Menschen mehr wohnen, wie Sie es aufgrund der Daten von vor 3 Jahren annehmen konnten.
Einen weiteren Aspekt konnten Sie auch noch nicht berücksichtigen. Die Stadt Landsberg wird eine Wohnanlage für Asylsuchende erhalten. Ob dort demnächst 200 oder 300 Asylsuchende wohnen werden steht noch nicht fest. Die ersten Asylsuchenden sind nach Ostern in einer Zwischenlösung (Containerunterkunft) im Osten der Stadt untergebracht worden. Es ist zweifelsohne damit zu rechnen, dass jugendliche Asylbewerber aus diesem Bereich demnächst die Mittelschulen besuchen werden. Bei den Einrichtungen/der Einrichtung wird es sich um Dauereinrichtungen handeln, damit sind sie in die Prognose einzubeziehen.
3) Auf Seite 40 Ihres Gutachtens beschäftigen Sie sich mit der Mittelschule am Schlossberg:
Dort heißt es:
„Die beiden Schulgebäude weisen teilweise einen erheblichen Sanierungsbedarf auf und bedürfen im Falle einer längerfristigen Nutzung als Schulstandort hohen Investitionen in den Bestand“.
weiter heißt es:
“ Der Schulstandort Schlossbergschule verfügt nur in beschränktem Maße über nutzbare Freiflächen. Der Schulhof weist begrenzte Dimensionen auf und sportliche Aktivitäten sind im Schulumfeld nicht möglich“.
Umso mehr überrascht es dann, dass Sie, bei der Beurteilung der Eignung der Schlossbergschule für die Aufnahme der bisherigen Grundschulstandorte „Spitalplatz“ und „Pössinger Straße“ zu einem ganz und gar anderen Ergebnis kommen.
Wörtlich heißt es dort für den Fall einer räumlichen Verlagerung der Mittelschule am Schlossberg:“Für diesen Fall wäre mit den Räumlichkeiten der Schlossbergschule eine Standortalternative gegeben, die für eine Verlagerung der Spitalschule (beide Standorte) durchaus in Frage käme“.
Herr Schramm, Sie werden sicherlich verstehen, dass ich gespannt bin zu erfahren, wie Sie zu diesen beiden unterschiedlichen Betrachtungsweisen in Ihrem Gutachten gekommen sind. Etwas überspitzt könnte man den Eindruck gewinnen, dass Investitionen in Gebäude mit Mittelschulnutzung von Ihnen anders beurteilt werden, wie Investitionen in das selbe Gebäude, wenn es für eine Grundschulnutzung vorgesehen ist.
Ich freue mich auf Ihren Vortrag.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Meiser
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