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Pressemitteilung

Bürgerbegehren: Kein Neubau Landratsamt geht weiter!

Vor einem Jahr wurde das Bürgerbegehren „Kein Neubau Landratsamt“ gestartet.

Dr. Rainer Gottwald

Dr. Rainer Gottwald - Foto: ÖDP

Vor einem Jahr wurde das Bürgerbegehren „Kein Neubau Landratsamt“ gestartet. 
Bedingt durch die massiven Einschränkungen wegen Corona musste das  Bürgerbegehren abgebrochen werden. Da es keine zeitliche Befristung gibt für das Einsammeln der notwendigen Unterschriften wurde es am 14. August wieder gestartet. 

In der Zwischenzeit gab es eine Diskussion über Recht- und Zweckmäßigkeit des Bürgerbegehrens. Hier sind die Argumente: 

Behauptung: Der Neubau gehört zum sog. übertragenen Wirkungskreis des Landkreises und kann nicht durch ein Bürgerbegehren gestoppt werden.
Richtig: Der Neubau gehört zum eigenen Wirkungskreis des Landkreises und ist damit Gegenstand eines Bürgerbegehrens. Erst bei Baubeginn ist ein Bürgerbegehren hinfällig. 

Behauptung: Der Neubau gehört zu den Pflichtaufgaben des Landkreises und muss erstellt werden
Richtig: Im Katalog der Pflichtaufgaben des Art. 51 der Landkreisordnung fehlt ein Landratsamtsneubau. Pflichtaufgaben sind z.B. Straßenbau, Feuersicherheit, Gesundheitswesen, Krankenhäuser, Trinkwasser.

Behauptung: Wenn schon keine Pflichtaufgabe, so gehört der Neubau zu den Freiwilligen Aufgaben des Landkreises und muss erstellt werden.
Richtig: Die Landkreise können in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit freiwillige Leistungen gewähren, wie Sportförderung, Musikschulen, Schwimmkurse usw. Es 
werden Einrichtungen gefördert, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl erforderlich sind. In der Regel sind es kleinere Beträge mit denen die Vereine usw. unterstützt werden. Neubauten, die zwischen 60 und 80 Mio. € kosten, fallen nicht darunter.

Behauptung: Der Landkreis kann sich einen Neubau leisten, da er finanziell sehr gesund ist.
Richtig: Der Landkreis Landsberg lebt über seine Verhältnisse und finanziert seine Projekte über Schulden. Seit Jahren nimmt er in der Pro-Kopf-Verschuldung innerhalb der 71 bayerischen Landkreise einen der hintersten Plätze ein:
2017: Rang 68 
2018: Rang 67 
2019: Rang 65 
Diese hinteren Ränge hat der Landkreis seit 2016. Vor 10 Jahren war der Landkreis noch im Mittelfeld der Schuldenstatistik zu finden. Das genannte Argument, des Nachholbedarfs an Investitionen gilt nicht. Alle Landkreise haben in den letzten Jahren investiert in Schulen usw. ohne dass die Verschuldung sich dramatisch verschlechtert 
hätte. 

Behauptung: Die Gemeinden müssen über die Kreisumlage den Neubau schultern, es werden dadurch aber rund 1 Mio. € jährlich an Mietkosten eingespart.
Richtig: Bei genauerer Untersuchung erweist sich diese Rechnung als Trugschluss. Der Landkreis seine Buchhaltung umgestellt von der Kameralistik auf die Doppik. In der 
Kameralistik wurde etwas mit oder ohne Darlehensaufnahme gebaut. Anschließend wurden die Schulden wieder zurückgezahlt. Abschreibungen gibt es in der Kameralistik 
nicht. 
In der Doppik wird genauso vorgegangen, es wird ebenfalls etwas mit oder Schulden gebaut und dann wieder zurückgezahlt. Allerdings kommt bei der Doppik etwas Entscheidendes dazu, nämlich die jährliche Abschreibung. Bei einem Bauvolumen von z.B. 80 Mio. € und einer Laufzeit des Projekts von z.B. 40 Jahren werden jährlich 2 Mio. € abgeschrieben. Diese 2 Mio. € müssen auf ein gesondertes Konto des Haushaltsplans des Landkreises eingezahlt werden. Das bedeutet, dass der Haushalt des Landkreises jährlich belastet wird mit den Tilgungs- und Zinsraten für ein aufgenommenes Darlehen und der Höhe der Abschreibung. Die 1 Mio. € an Mieten sind nur ein Bruchteil der neu entstehenden Kosten.
Sollte der Landkreis den Neubau ganz oder teilweise aus den eigenen Rücklagen finanzieren können, so fehlt das Geld an anderer Stelle, z.B. für den Kommunalen Wohnungsbau. 
Die Gemeinden müssen über die Kreisumlage den Neubau finanzieren. Wie man weiss ist die Finanzlage der Gemeinde in Zukunft alles andere als rosig. Ob diese noch einen Neubau stemmen können und wollen ist mit einem Fragezeichen zu versehen.

Behauptung: Alle Außenstellen sollen in ein Gebäude integriert werden, damit alle Mitarbeiter jederzeit miteinander und mit dem Landrat Kontakt haben.
Richtig: Es gib16 Außenstellen, bei denen die Zweckmäßigkeit der Zusammenführung in ein Gebäude sinnvoll ist:
- Schulamt: Muss in einem extra Gebäude sein, damit Lehrkräfte nicht durch Kontakt mit anderen Besuchern eines Landratsamts infiziert werden.
- Gesundheitsamt: Müssen ebenfalls in einem gesonderten Gebäude sein wegen des Kontakts mit Besuchern
- Ausländerbehörde, Asylangelegenheiten: Sollten aus Sicherheitsgründen in ein extra Gebäude.
- Kommunale Abfallwirtschaft: Gehört nach Hofstetten (Prüfung wurde noch nicht vorgenommen)
- Bildung und Integration, Betreuungsstelle: Ist wahrscheinlich bei sozialen Organisationen besser aufgehoben (Prüfung wurde noch nicht vorgenommen): 
- Zusätzlich: Kfz-Zulassungsstelle. Sie ist systemwidrig im Landratsamt untergebracht. Damit werden auch die Parkplätze überbeansprucht. Eine Verlagerung in das Industriegebiet in die Nähe des TÜV hat zu erfolgen.
Fazit: Es bleiben nur wenige Außenstellen mit wenig Personal übrig. Diese rechtfertigen nicht den Neubau.

Behauptung: Zu den vielen Aufgaben sind in der Corona-Pandemie viele weitere Aufgaben hinzugekommen.
Richtig: Man muss unterscheiden zwischen kurzfristiger Überbelastung und nachhaltigem und langfristigem Arbeitsaufwand. Noch vor zwei Jahren wurde der Neubau auch damit gefordert, dass die Betreuung der Asylbewerber einen unverhältnismäßigen Aufwand mit mehr Personal erfordere. Mittlerweile hat sich die Situation beruhigt. 
Genauso ist es mit der Pandemie. 2020 war ein außergewöhnliches Jahr mit besonderen Kraftanstrengungen vor allem im Gesundheitssektor. Der Höhepunkt der Pandemie war im Januar 2021. Seither gehen die Sterbefälle als Definition für den jahrtausendealten Begriff „Pandemie“ gewaltig zurück und sind fast bei Null. Wenn man den amtlichen Verlautbarungen folgt haben dies auch die Impfungen bewirkt. Die Pandemie kann folglich nicht als Argument für einen Neubau herhalten. 

Behauptung: Durch Homeoffice (Telearbeit) werden keine Räume frei.
Richtig: Nach einer Übersicht des Landratsamts hatten in der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 insgesamt 51 Personen eine Telearbeitsgenehmigung mit insgesamt 77,5 Arbeitstagen pro Woche. Nun bieten viele Unternehmen Büroarbeitsplätze an, die abwechselnd von mehreren Mitarbeitern genutzt werden. Es ist davon auszugehen, dass 
auch im Landratsamt diese Alternative möglich ist. Damit werden Arbeitszimmer leer, in denen Außenstellen einen Platz finden. 

Behauptung: Krankenhauserweiterung und Neubau Landratsamt können gleichzeitig vollzogen werden.
Richtig: Beide Maßnahmen sollen ab 2023 angegangen werden. Wegen der Finanzlage kann aber nur eine Maßnahme durchgeführt werden. Da der Umbau des Krankenhauses 
eine Pflichtaufgabe ist, muss diese sofort angegangen werden. Der Neubau des Landratsamts ist anhand der obigen Ausführungen abzulehnen.

Schlussbemerkung: Die o.a. Ausführungen weisen nach, dass der Neubau des Landratsamts überflüssig ist. 
Die Unterschriftenliste befindet sich hier: 
Link veraltet
Die Unterschriftenlisten liegen derzeit auf dem Stand der ÖDP auf dem Hauptplatz in Landsberg aus und können jeden Samstag in der Zeit von 9-13 Uhr unterschrieben werden. 
Einige politische Gruppierungen wollen sich dem Bürgerbegehren anschließen. 
Alle Vereine im Landkreis werden gebeten beim Bürgerbegehren mitzumachen. 

Anlage: Unterschriftenliste 

Dr. Rainer Gottwald

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