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Pressemitteilung

Initiatoren des Bürgerbegehrens „Erhalt der beiden Mittelschulstandorte“ können einen ersten, wichtigen Erfolg vermelden

Stefan Meiser

Stefan Meiser - Foto: DÖP

Sehr geehrte Vertreter der Presse,

die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Erhalt der beiden Mittelschulstandorte“ können einen ersten, wichtigen Erfolg vermelden.
Die Regierung von Oberbayern hat mitgeteilt, dass Sie die Rechtsauffassung des Landratsamtes Landsberg teilt, der zur Folge das Bürgerbegehren „Mittelschule“ rechtlich zulässig ist.
Wörtlich teilte Herr Graf den Initiatoren des Bürgerbegehrens mit:
„Die Regierung von Oberbayern hat uns mitgeteilt, dass sie die Rechtsauffassung des Landratsamtes hinsichtlich der grundsätzlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens teilt. Die Stadt Landsberg am Lech schließt sich dieser Rechtsauffassung an, allerdings mit dem Hinweis, dass sie die Begründung des Bürgerbegehrens für sachlich falsch erachtet“.
Die Stadt hatte zuvor rechtliche Bedenken hinsichtlich der grundsätzlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geäußert und sich gegen die Rechtsauffassung des Landratsamtes gestellt. Daraufhin hatte das Landratsamt die Regierung von Oberbayern um rechtliche Klärung gebeten.
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Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten gegenüber der Regierung von Oberbayern mit dem nachfolgenden Schreiben für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geworben:

„Den Initiatoren des Bürgerbegehrens geht es vor allem darum, pädagogische Aspekte, die bislang zu wenig berücksichtigt wurden, neu zu gewichten, weil die Stadt einräumt, dass die, dem Stadtratsbeschluss vom 24.10.2012 (siehe Anlage1) zugrunde gelegten Kosten nicht aufrechterhalten werden können (die Stadt lässt gerade neue Zahlen ermitteln, nachdem Kostensteigerungen von bis zu 300 Prozent im Raume standen) und es gerade diese Kosten waren, die den Stadtratsbeschluss entscheidend geprägt haben. Wir möchten betonen, dass wir die Schulsprengeländerung genauso wenig in Frage stellen, wie die Zusammenfassung der beiden Mittelschulen zu einer organisatorischen Einheit. Mit dem Bürgerbegehren sollen lediglich die beiden Mittelschulstandorte für die Mittelschule als Unterrichtsorte erhalten bleiben.
Ungeachtet des Zieles des Bürgerbegehrens stellen wir die Frage, ob es seitens der Stadt zulässig war, mit falschen Kostenangaben den Stadtratsbeschluss vom 24.10.2012 herbeizuführen. Es gilt ernsthaft zu prüfen, ob es hingenommen werden muss, dass mit falschen Zahlen Stadtratsbeschlüsse herbeigeführt werden, die eine so weitreichende Konsequenz nach sich führen, wie der Mittelschulbeschluss vom 24.10.2012. Die Stadt beruft sich in ihrer Widerrede zu unserem Bürgerbegehren auf genau diesen Beschluss. Müssen die Bürger es hinnehmen, dass ihre Vertreter (die Stadträte) mit falschen Zahlen zu einer Entscheidung veranlasst wurden, die bei Kenntnis korrekter Zahlen möglicherweise anders getroffen worden wäre. Und müssen aus dem gleichen Grund auch noch die Bürger auf die Möglichkeit eines Bürgerentscheides verzichten? Das wäre doch absurd!
Der Stadtratsbeschluss vom 24.10.2012 führt keinerlei pädagogische Überlegungen an, die bei einer Aufgabe eines Schulstandortes zu bedenken sind. 30 Lehrer der Fritz-Beck-Mittelschule hatten ihre pädagogischen Bedenken schriftlich formuliert und (leider etwas spät im Februar 2013) dem OB mitgeteilt.
(Siehe Anlage 2.)
Die beiden ehemaligen Rektoren Christian Karlstetter und Joseph Kannheiser hatten in einem Brief an den Stadtrat festgestellt:
„Natürlich wäre es aus pädagogischen Überlegungen besser gewesen, durch eine grundsätzliche Renovierung beider derzeit bestehenden Schulen kleinere eigenständige Einheiten zu erhalten“
(siehe Anlage3)
Im gleichen Kontext äußerte sich der stellvertretender Schulleiter einer der beiden Mittelschulen.
(Anlage 4)
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens stellen fest, dass
1. der Stadtratsbeschluss vom 24.10.2012 aufgrund von falschen Kostenangaben der Verwaltung zustande kam
2. dass pädagogische Überlegungen bei dem Beschluss unberücksichtigt blieben
3. dass, nachdem die finanzielle Basis des Beschlusses vom 24.10.2012 entfallen ist, auch die pädagogischen Fragestellungen eine Standortentscheidung nochmals beeinflussen dürfen.
4. und dass den Bürgern die Möglichkeit einzuräumen ist, in dieser so wichtigen Frage selbst zu entscheiden.“
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Das Bürgergehren wird jetzt mit folgender Fragestellung gestartet:
„Sind Sie dafür, dass die bestehenden Mittelschulstandorte „Fritz-Beck“ und „am Schlossberg“ für den Mittelschulbetrieb erhalten bleiben und dass die Schule am Schlossberg unverzüglich saniert wird?“

Begründung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24.10.2012 beschlossen, die Fritz-Beck Mittelschule und die Mittelschule am Schlossberg am Standort der Fritz-Beck Mittelschule zu einer Mittelschule räumlich zusammenzufassen. Die beiden getrennten Mittelschulstandort sollen jedoch erhalten bleiben.
- weil durch die räumliche Zusammenlegung eine der größten Mittelschulen (für bis zu 600 Schüler/innen) in Bayern entstehen würde
- weil es aus pädagogischen Gesichtspunkten besser ist kleinere Schuleinheiten zu erhalten
- weil eine größere Anonymität größere Probleme mit sich bringt, die einer „Erziehung durch Beziehung“ zuwiderläuft
- weil östlich des Lechs die Schule am Schlossberg von jedem Wohnort zu Fuß zu erreichen ist
- weil eine räumliche Zusammenlegung der beiden Mittelschulen zu einer erhöhten Verkehrsbelastung in der Stadt führt
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Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gehen davon aus, dass die notwendigen Unterstützer-Unterschriften bis Mitte Mai vorliegen werden. Zu diesem Zeitpunkt hat die Stadt Landsberg die Kostenprognosen für die beiden Schulstandorte angekündigt. Damit können die Bürger bei dem dann folgenden Bürgerentscheid auch die Kostenprognosen in Ihre Entscheidung mit einbeziehen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie die Pressemitteilung redaktionell berücksichtigen würden.
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Meiser

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