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Straßenreinigungsgebühr

Eine Straßenreinigungsgebühr nach dem Kaufbeurer Modell halte ich aus mehreren Gründen nicht für sinnvoll.
Als erstes handelt es sich dabei um eine Bagatellgebühr deren Erhebung und Eintreibung erheblichen Aufwand verursacht. Die potentiellen echten Einnahmen die dabei generiert werden sollen liegen wohl deutlich unter 100 T€ p.a.. Zweitens führt dies zu mehr Personalaufwand statt weniger. Die Verwaltung wird weiter aufgebläht. Im übernächsten Schritt müssen wir dann der Verwaltung einen Neubau hinstellen, damit sie ungehindert weiter wachsen kann.*
Wie äußerte sich Horst Seehofer gestern (ie. 4.7.13) so treffend?: „An jede Person, die wir einstellen, binden wir uns 50 Jahre. Je mehr Personal wir einstellen, desto mehr nähern wir uns dem Bankrott.“ Dies gilt nicht nur für den Freistaat sondern gewiß auch analog für Kommunen.

Die Straßen als öffentlicher Raum sind für mich Allmende. Eine Differenzierung nach dem Kaufbeurer Modell in Reinigungsklassen ist für mich weder logisch noch zielführend, denn es führt zu nicht erklärbaren Ungerechtigkeiten (Beispiel: Eckanlieger zahlen das Doppelte!). Verursacher von Straßenverunreinigungen sind für mich Menschen und nicht die laufenden Straßenmeter. Daher plädiere ich - wie bereits auch von Ludwig Hartmann in der letzten Sitzung vorgeschlagen - für eine Einwohner-Umlage. Diese läßt sich auch wesentlich leichter erheben. Jeder Einwohner ist ein potentieller Müllversursacher. Hundebesitzer werden ohnehin separat zur Kasse gebeten. Was für den Hund gilt, sollte auch für "den Herrn" gelten. Touristen bleiben bei dieser Betrachtung zunächst außen vor. Wenn man möchte, so könnte man jedoch auch das Beherbergungsgewerbe ergänzend an den Reinigungs-Kosten beteiligen. In Kurorten ist schließlich eine Kurtaxe auch üblich. Die Kommune hat hierin gewiß einige Gestaltungsfreiheit.
Einen Verstoß gegen das "Äquivalenzprinzip" kann ich bei dieser Art der Gebührenerhebung auch nicht erkennen. Auch erübrigt sich damit die Diskussion wer in welcher Lage (Innenstadt!) eine Rabatt (sic!) erhalten soll oder nicht.
Schlußendlich wird beim "Kaufbeurer Modell" das Verursacherprinzip ausgehebelt. Wer mit seinem PKW an der Augsburgerstraße einen Fastfood-drive-in aufsucht und die Reste seiner ungesunden Ernährung anschließend zwischen Landsberg und Kaufering aus dem offenen Wagenfenster entsorgt, der ist Verursacher, aber er wird nicht zur Kasse gebeten. Den Schaden hat der Landwirt dessen Tierfutter verunreinigt wird und den Schaden hat die Allgemeinheit also wiederum wir alle zusammen. Somit wäre eine Pro-Kopf-Erhebung nur logisch und konsequent.

*)Anm: sehr schön beschrieben wird der inhärente Expansionsdrang von Verwaltungen in "PARKINSONS GESETZ und andere Untersuchungen über die Verwaltung von C. Northcote Parkinson von 1957". (Ergänzung am 25.7.13: Die Personalkosten steigen von 2013 auf 2014 um eine Million € obwohl wir beschlossen hatten Personal durch natürliche Fluktuation abbauen. Dieses "Mehr" sei auf die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst von 3,5% zurückzuführen hieß es gestern vom Personalamt als Begründung für diese Steigerung. Eine Million bezogen auf 17 sind aber bereits 5,9 %. - Somit dehnt sich die Verrwaltung entgegen der Beschlußlage weiter aus!)