Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Die Heilig-Geist-Spital Stiftung soll nach Art. 3 ff. BayStG als rechtlich selbständige Stiftung neu errichtet werden.

Stefan Meiser

Stefan Meiser - Foto: ÖDP

Begründung:
Die Heilig-Geist-Spital Stiftung war bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1942 eine rechtlich selbständige Stiftung. Dieses bestätigte das Bayerische Staatsmininisterium des Innern, für Bau und Verkehr mit Schreiben vom 04.09.2017 der Stadt Landsberg am Lech. Das Bayerische Innenministerium bestätigt außerdem, dass "die Auflösung der Stiftung 1942 nach Einschätzung des Staatsministeriums wohl als rechtswidrig zu beurteilen sei, jedoch nicht als nichtig". Da der Auflösungsbeschluss von 1942 nicht nichtig war, ist die Heilig-Geist-Spital Stiftung seit diesem Zeitpunkt als eine fiduziarische Stiftung (rechtlich nicht selbständige Stiftung) zu behandeln.

Die Heilig-Geist-Spital Stiftung war 600 Jahr lang eine rechtsfähige Stiftung. 1942 hat der damalige nationalsozialistische Bürgermeister Dr. Linn die Stiftung im Zusammenwirken mit dem Landratsamt aufgelöst und zwar mit der Begründung: Die Stiftung würde gegen das Gemeinwohl verstoßen. Der Gemeinwohlverstoß wurde damit begründet, dass die Stiftung über mehr Einnahmen verfügen würde als sie für die Erfüllung des Stiftungszweckes ausgeben könne.

Bereits im Jahr 1946 hatte der damalige Stadtrat diesen Beschluss wieder aufgehoben und ihn als nationalsozialistischen Unrechtsbeschluss bezeichnet. Die Heilig-Geist-Spital Stiftung sollte wieder in der bisherigen Form (als rechtsfähige Stiftung) weitergeführt werden. Diesen Beschluss des Stadtrates hatte das Landratsamt mit Beschluss vom 19.10.1946 staatsaufsichtlich genehmigt. Den Auflösungsbeschluss von 1942 bezeichnete das Landratsamt darin als nichtig.

In den Folgejahren bestand Unsicherheit darüber, ob der Beschluss von 1946 ausreichend war, die Stiftung wieder in den alten Stand zu versetzen. Hilfestellungen des Innenministeriums rechtssichere Regelungen zu treffen wurden von der Verwaltung nicht umgesetzt. Das Innenministerium begrüßte ausdrücklich die Absicht des Stadtrates, die Heilig-Geist-Spital Stiftung wieder in der alten Form ins Leben zu rufen und stellte der Stadt diesbezüglich sogar Kostenfreiheit in Aussicht.

Die Verwaltung zog es in den Folgejahren jedoch vor den Vorschlägen des Innenministeriums und der Regierung von Oberbayern nicht zu folgen, was Schreiben bis ins Jahr 1960 belegen. Offensichtlich hatte man Gefallen daran gefunden über das Stiftungsvermögen nach Erfüllung der reinen Stiftungsaufgaben viel freier verfügen zu können als in den 600 Jahren der rechtlichen Selbständigkeit.

Die Stadt Landsberg am Lech hat sich im Jahr 1942 das Vermögen der Heilig-Geist-Spital-Stiftung rechtswidrig angeeignet. Diesen Vorgang gilt es durch Neuerrichtung der Heilig-Geist-Spital-Stiftung als rechtsfähige Stiftung rückgängig zu machen.

Zitieren möchte ich abschließend aus einem Schreiben des 1. Bürgermeisters der Stadt Landsberg am Lech, Herrn Überreiter, das dieser am 01.10.1946 an den Landrat des Landreises Landsberg am Lech gesandt hatte um damit die Weiterführung der Heilig-Geist-Spital Stiftung in der alten (rechtsfähigen) Form zu begründen:

"Es ist angängig, die Finanzkraft der Stadt, die unbestritten einer Stärkung bedurfte und weiterhin bedürfen wird, auf Kosten einer uralten, immer und auch heute noch bewährten Stiftung stärken zu wollen. Ein derartiges Vorgehen widerspricht dem Rechtsempfinden wohl aller Zeiten mit Ausnahme der des Nationalsozialismus. Dabei ist es gleichgültig, ob das Vermögen der Stiftung nun von der NSV (Anmerkung: Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) oder der Stadtgemeinde übernommen wurde. Bestehen bleibt jedenfalls der Eindruck, daß das Stiftungsvermögen unter Ausnützung der nationalsozialistischen Machtmittel der Hl.Geistspitalstiftung genommen wurde und zwar in einem Verfahren, das man, wenn ihm nicht von vornherein die Absicht zugrunde lag, wieder rückgängig gemacht zu werden, früher und auch heute wieder nur mit Raub bezeichnet werden kann".

Ich bitte darum, den Stadträten sämtliche Dokumente zugänglich zu machen, die die Stadt Landsberg am Lech dem Bayerischen Staatsmininisterium des Innern, für Bau und Verkehr zur Entscheidung über die Rechtsstellung der Heilig-Geist-Spital-Stiftung gem Art. 25 II BayStG vorgelegt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Meiser
ÖDP Stadtrat

Zurück