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Antrag / Anfrage / Rede

Kostentransparenz Eissporthalle

Stefan Meiser

Stefan Meiser - Foto: ÖDP

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Neuner,
besten Dank nochmals dafür, dass Sie meinen Antrag im Stadtrat unterstützt haben, der eine Überprüfung der Tarifordnung Nr. 2 „Benutzungsgebühren für die Eissporthalle“ durch die Stadtverwaltung zum Inhalt hat. Die Verringerung der Betriebskosten bei gleichzeitiger Erhöhung der Einnahmen sind die beste Voraussetzung dafür, dass Eissport auch in Zukunft in Landsberg möglich sein wird.
Bitte gestatten Sie mir, dass ich mich in diesem Zusammenhang mit zwei weiteren, bislang noch nicht thematisierten Prüfungsanregungen an Sie wende.

1. Kostenbeteiligung des Landkreises:
Soweit mir bekannt ist, hatte sich der Landkreis 1979 bei der Errichtung des Eisstadions mit einem Zuschuss an den Kosten beteiligt. Im Gegenzug hat die Stadt Landsberg auf höhere Gebühren bei nichtstädtischen Landkreisbewohnern verzichtet. Eine Beteiligung des Landkreises an den Sanierungskosten des Jahres 2011 in Höhe von ca. 4,50 Mio EUR hatte meines Wissens nicht stattgefunden.
Ich bitte zu prüfen, ob mit dem Landkreis eine Regelung getroffen werden kann die entweder eine nachträgliche Kostenbeteiligung des Landkreises an den zuletzt getätigten Investitionskosten zum Gegenstand hat, oder die darauf abzielt, dass der Landkreis sich jährlich prozentual an den Kosten des Eisstadions zum Ausgleich der Landkreisnutzung beteiligt.

2. Zuschauerentgelt
Die Gebührenordnung der Stadt Landsberg sieht im Bereich des Publikumslaufes einen Eintritt für Zuschauer in Höhe von 1,- € vor, den beispielsweise Eltern/ Großeltern die Ihre Kinder/Enkelkinder zum Publikumslauf begleiten als Eintritt zu entrichten haben. Der Betrag wird zur Abgeltung von Betriebskostenanteilen, beispielsweise für die Benutzung der Toilettenanlagen, Wärme auf den Zuschauerrängen, Reinigung der Zuschauerränge usw. erhoben.
Demgegenüber werden Zuschauer die die Spiele des HCL besuchen, oder Eltern die Ihre Kinder zum Eishockeytraining oder zum Eiskunstlauf begleiten, nicht zur Entrichtung eines (der Stadt zufließenden) Zuschauerentgeltes herangezogen. Dies stellt nicht nur eine Schlechterstellung der Zuschauer des Publikumslaufes dar, vielmehr verzichtet die Stadt Landsberg auch auf notwendige Einnahmen zur Deckung des Betriebskostendefizites.
Ich bitte deshalb zu prüfen, ob ein (der Stadtkasse zufließendes) Zuschauerentgelt erhoben werden kann (Betriebskostenabgabe), das im Falle des Ligabetriebes beispielsweise mit dem Eintritt erhoben werden könnte. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen könnten sich im deutlichen 5-stelligen Bereich bewegen.
Mit besten Grüßen
Stefan Meiser
ÖDP Stadtrat

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Neuner,
hiermit beantrage ich seitens der ÖDP, dass in der nächstmöglichen Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung die Verwaltung über folgende Punkte informiert:

1. detaillierte Darstellung des Betriebsaufwandes 2013 und 2014 in der städtischen Eissporthalle.
2. Darstellung des Betriebsaufwandes pro Betriebsstunde (in den Jahren 2013 und 2014).
In diesem Zusammenhang wird auch beantragt, dass der Begriff der „Betriebsstunde“ erläutert wird unter Angabe der jeweiligen Gesamtbetriebsstunden der Jahre 2013 und 2014.
3. Darstellung der Nutzerstunden/Belegungsstunden in der städtischen Eissporthalle in den Jahren 2013 und 2014 getrennt nach Nutzergruppen.
4. Angabe der Kosten pro Nutzerstunde auf Basis des Betriebsaufwandes der Jahre 2013 und 2014.
5. Angabe des durchschnittlicher Erlöses pro Nutzerstunde (2013 und 2014)
Mit besten Grüßen
Stefan Meiser
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Haushalt 2015: Neufassung der Tarifordnung Nr. 2 der Stadt Landsberg am Lech für die Benutzung der Eissporthalle am Hungerbachweg 1

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit beantrage ich seitens der ÖDP folgendes zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt die Tarifordnung Nr. 2 der Stadt Landsberg am Lech für die Benutzung der Eissporthalle am Hungerbachweg 1 auf Basis der Betriebskosten des Jahres 2013 zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
Die Tarifordnung Nr. 2 der Stadt Landsberg wurde letztmalig am 28.04.2010 anhand der Betriebskosten überarbeitet. Die Betriebskosten sind inzwischen in erheblichem Umfang gestiegen. Dieser Kostensteigerung ist in einer neuen Tarifordnung Rechnung zu tragen.
Während im Jahr 2013 die Kosten pro Betriebsstunde 201,- EUR betrugen, lagen die Erlöse bei den Erwachsenen Eishockeyspielern lediglich bei 105,- EUR und bei den Eisstockschützen bei 81 EUR.
Lediglich mit dem Publikumslauf wurden Einnahmen erzielt, die die Kosten pro Betriebsstunde abdeckten. Dies ist bemerkenswert, da offensichtlich nur die eislaufenden Publikumsfahrer mit kostendeckenden Tarifen bedacht werden.
Mit 973 Nutzerstunden ist der Nachwuchs des HCL der Hauptnutzer der Eissporthalle. Pro Nutzungsstunde werden dem HCL Nachwuchs lediglich 10,- EUR in Rechnung gestellt.
Unter Zugrundelegung von 201.- EUR Betriebskosten pro Stunde stellen 973 Nutzerstunden einen Betriebskostenwert von 195.000 EUR dar. Berechnet werden dem HCL jedoch lediglich 9.730 EUR. Bezogen auf ca. 100 Nachwuchsspieler entspricht dies somit einer jährlichen Förderung pro Spieler von ca. 1.850,- EUR.

Eine derartige Förderungshöhe für eine einzelne Sportart ist völlig überzogen und benachteiligt andere Kinder und Jugendliche in eklatanter Weise. Sollte an dieser Förderung festgehalten werden, wäre die Frage zu stellen, ob andere Kinder und Jugendliche beispielsweise auch Zuschüsse für Reiten, Golfspielen oder Skifahren bei der Stadt Landsberg beantragen können.
Während in Königsbrunn beispielsweise ein aktiver Spieler einen Jahresbeitrag von jährlich 300,- EUR zu entrichten hat, beträgt der HCL Beitrag lediglich 40,- EUR. Dieser äußerst geringe HCL-Jahresbeitrag kann nur in Zusammenhang mit einer vollkommen unangemessenen Förderung des HCL Nachwuchses durch die Stadt Landsberg erklärt werden.

Mit freundlichem Grüßen

Stefan Meiser

Anlage: Übersicht Eissporthalle Einnahmen- und Betriebskostensituation 2013

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