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Antrag / Anfrage / Rede

TOP „Darstellung der finanziellen Situation der Stadt Landsberg am Lech“

Stadtratssitzung kommenden Mittwoch, 20.5.2020

Dr. Rainer Gottwald

Dr. Rainer Gottwald - Foto: ÖDP

Dr. Gottwald Kreisvorstand
Sein Schreiben an den Stadtrat vom 15. Mai 2020
Dr. Rainer Gottwald Landsberg, den 15.5.2020
St.-Ulrich-Str. 11
86899 Landsberg am Lech
Tel. 08191-922219
Mail: info@stratcon.de
An die
Damen und Herren Stadträte
Landsberg am Lech
Stadtratssitzung kommenden Mittwoch, 20.5.
TOP „Darstellung der finanziellen Situation der Stadt Landsberg am Lech“
Kommenden Mittwoch behandelt der Stadtrat den Gegenstand „Darstellung der finanziellen Situation der Stadt Landsberg am Lech“. Zum Sachverhalt heißt es in der Sitzungsvorlage „die Stadtkämmerei möchte dem Stadtrat über die aktuelle Finanzsituation berichten.“ Dazu wird ein Beschlussvorschlag unterbreitet. „Der Stadtrat nimmt den Vorschlag der Stadtkämmerei zur aktuellen finanziellen Situation zur Kenntnis.“
Diese geplante Vorgehensweise entspricht angesichts des Wegbrechens von Steuereinnahmen z.B. wegen Gewerbesteuerstundungen nicht der des Gesetzes (Art. 64 Gemeindeordnung). Fachleute auf dem Gebiet des kommunalen Rechnungswesens (Doppik/Kameralistik) haben bestätigt, dass bei diesem Procedere große Lücken vorhanden sind.
Nun ist der Kämmerer der erste, der eine finanzielle Schieflage zwischen Isteinnahmen und Planeinnahmen feststellt. Das ist in Landsberg seit Ende März der Fall als die ersten Anträge auf Steuerstundung in der Stadtverwaltung eingingen.
Der Kämmerer hat sofort (=augenblicklich) den Oberbürgermeister darüber zu informieren Nun muss der Oberbürgermeister seinerseits unverzüglich den Stadtrat über die Finanzsituation informieren. Unverzüglich bedeutet, „ohne schuldhaften Verzug“. Laut Rechtsprechung heißt das „innerhalb von 14 Tagen“ (BGH, Urteil vom 25. Februar 1971, Az.: VII ZR 181/69 = NJW 1971, 891). Der Stadtrat hätte sich demnach schon längst, spätestens in der Sitzung vom 22.4. als die Kurzarbeit beschlossen wurde, mit der finanziellen Situation der Stadt Landsberg beschäftigen müssen. Daher darf der Stadtrat am 20.5. nicht nur Informationen entgegennehmen. Er muss auch erfahren, welche Maßnahmen durch die Verwaltung bisher veranlasst worden sind. Neben der eingeführten Kurzarbeit und deren Auswirkungen ist das der Erlass von Haushaltssperren in irgendwelchen Bereichen.
Haushaltssperren werden übrigens seit 1.5. durch unsere neue Oberbürgermeisterin angeordnet. Hat Ex-OB Neuner hier am Ende seiner Amtszeit noch etwas getan?
Anknüpfend an die Haushaltssperre muss die Verwaltung mit einer zügigen Vorlage eines „Konsolidierungskonzepts“ beauftragt werden. Sie ist dann Grundlage für die weiteren Entscheidungen des Stadtrats. Zwingend gehört dann auch die unverzügliche Vorlage des Entwurfs eines Nachtragshaushalts dazu.
Die Stadt hat mit der Doppik das modernste Rechnungswesen für kommunale Verwaltungen. Es ist auf Knopfdruck möglich sofort und jederzeit alle entscheidungsrelevanten Listen auszudrucken. Sie erhalten dieses Schreiben schon heute. Damit haben Sie Zeit entsprechende Änderungen an der Sitzungsvorlage vorzunehmen.
Viel Erfolg
Ihr
Dr. Rainer Gottwald
Landsberg

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